Brandschutz

Ein sehr wichtiger Punkt vor allem in öffentlichen Einrichtungen aber auch im privaten Hausbau ist der Brandschutz des Gebäudes. Sollte es zu einem Brandfall kommen, kann Sie der Brandschutz so lange schützen bis die Feuerwehr eintrifft oder Sie sich außerhalb des Gebäudes befinden. Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die einer Ausbreitung und Entstehung eines Brandes/Feuers entgegenwirken bzw. vorbeugen oder Löscharbeiten und die Rettung von Menschen ermöglichen.

Geregelt sind die Richtlinien für den Brandschutz im Trockenbau in der DIN EN 13501. Zusätzlich gibt es in Deutschland die DIN 4102 da nicht alle Belange in der europäischen Norm abgedeckt sind.
In der Musterbauordnung sind die jeweiligen Brandschutzvorschriften je Gebäudeklasse definiert. Hier werden auch, abhängig von der Gebäudeklasse, diverse Feuerwiderstandklassen für die einzelnen Bauteile festgelegt.
Die Feuerwiderstandklassen können in fünf verschiedene Abstufungen unterteilt werden:

  • F30 – feuerhemmend
  • F60 – hochfeuerhemmend
  • F90 – feuerbeständig
  • F120 – hochfeuerbeständig
  • F180 – höchstfeuerbeständig

Die Zahl beschreibt dabei die Mindestdauer in Minuten, wie lange das Bauteil seine Funktion in Bezug auf Tragfähigkeit, Raumdichtheit oder Raumabschluss standhalten/aufrechterhalten muss.

Sollten Sie Schwierigkeiten oder Probleme dabei haben, zu entscheiden welche Anforderungen für Sie gelten oder wichtig sind, helfen wir Ihnen gerne als Fachunternehmer mit Erfahrung im baulichen Brandschutz im Trockenbau weiter.